Wir bauen Österreichs größte Peer2Peer-Gemeinschaft für Unternehmen.
Bedingungen
Acht Punkte zur Teilnahme, die drei Stufen bis zum Vertrag und die häufigsten Fragen.
Teilnahme
Erreicht der Pool bis 31. Dezember 2026 keine 10 Mio. kWh Abrechnungsvolumen, startet der Marktplatz in dieser Runde nicht. Die Preise gelten nur mit der Menge, nicht ohne sie.
8,9 ct/kWh ist der Energiepreis. Netzentgelte, Abgaben und Steuern rechnet der Netzbetreiber wie bisher ab. Ein Netzvorteil entsteht nur im Nahebereich, nicht bei österreichweiter Lieferung.
Die Direktlieferung deckt einen Teil des Bezugs, bei reinen PV-Partnern 15 bis 25 Prozent. Den Rest liefert weiterhin Ihr Versorger. Ein Vollversorgungsvertrag ist das nicht.
Ohne Freigabe der Viertelstundenwerte gibt es kein Matching und keine Einschätzung. Die Freigabe läuft über den Netzbetreiber und ist jederzeit widerrufbar.
Für Kilowattstunden, die direkt an einen Abnehmer gehen, gibt es keine Marktprämie und keinen Einspeisetarif. Ob der Fördervertrag für die Restmenge weiterläuft, hängt von seinen Bedingungen ab. Wir rechnen mit Ihnen, ob sich die Direktlieferung jetzt oder erst nach Ende der Förderung rechnet.
Der Erzeuger liefert an seine Abnehmer direkt und trägt deren Ausfallrisiko. Deshalb gehören Bonitätsprüfung, monatliche Abrechnung und eine Sicherheit in Höhe von zwei Monatsrechnungen zum Vertrag.
Wir suchen und fragen Partner gezielt an, garantieren aber keinen. Passt kein Profil zu Ihrem oder sagt der passende Partner ab, erfahren Sie das im Jänner mit den Zahlen.
Die Marktprozesse für den österreichweiten Handel werden erst im April 2027 scharf geschaltet. Netzbetreiber-Muster für Direktlieferverträge gibt es noch nicht. Wer jetzt zusagt, rechnet mit Regeln, die sich bis zum Start noch ändern können.
Absichtserklärung
Die Absichtserklärung ist kein Liefervertrag und verpflichtet zu nichts. Sie tut zwei Dinge: Sie zählt Ihre Menge zur Startgröße, und sie gibt Ihre Lastgänge frei, damit wir vor der Entscheidung im Jänner rechnen können, welcher Partner zu Ihnen passt und was der Vertrag für Sie konkret bedeutet.
Formular auf der Startseite, Jahreswerte von der Stromrechnung, unverbindlich. Sie erhalten die Absichtserklärung zum Unterschreiben.
Unterschrift, nicht rechtsverbindlich. Enthält die Freigabe Ihres Viertelstundenlastprofils beim Netzbetreiber für die Matching-Berechnung. Ihre Menge zählt ab jetzt im Zähler.
Nach der Go-Entscheidung. Mit konkretem Partner, konkreter Menge und den Konditionen oben. Erst hier entsteht eine Verpflichtung.
Fragen, die zuerst kommen
Die Sorge ist berechtigt, deshalb gibt es die Lieferantenprognose. Ihr Versorger sieht nach dem Start einen Netzbezug, der um den direkt gelieferten Anteil geringer ist. Damit das für seine Bilanzgruppe planbar bleibt, erhält er von uns je Zählpunkt eine Prognose der Direktlieferung. Unser Abrechnungspartner ist auf genau diese Prozesse spezialisiert. In der Form der Abrechnung und in der Präzision der Daten liegt sehr viel Geld, für den Lieferanten wie für Sie. Ein Aufschlag lässt sich mit einer sauberen Prognose nicht begründen. Wir arbeiten zusätzlich daran, einzelne Lieferanten als Partner zu gewinnen, die Teilnehmern den Resttarif ohne Aufschlag garantieren.
Dann startet der Marktplatz nicht in dieser Runde, und es entstehen keine Kosten. Die Aufnahmegebühr wird erst nach einer Go-Entscheidung fällig. Wer eine Absichtserklärung unterschrieben hat, erfährt die tatsächlichen Zahlen und wird für die nächste Runde vorgemerkt.
Ja, melden Sie sich mit dem Ende der Förderung an. Für direkt gelieferte Kilowattstunden gibt es keine Marktprämie, deshalb rechnet sich der Wechsel in vielen Fällen erst zum Ende der Förderung. Wir rechnen das mit Ihren Zahlen und merken Sie für den passenden Zeitpunkt vor.
Nein. Wer mit einem passenden Betrieb kommt, etwa dem Nachbarn im selben Netzbereich oder einem Standort der eigenen Gruppe, zahlt kein Matching. Der Marktplatz übernimmt dann Vertrag, Anmeldung, Marktkommunikation und Abrechnung zu den Konditionen oben. Ob die beiden Profile wirklich zueinander passen, prüfen wir trotzdem und sagen es Ihnen, wenn ein zweiter Partner die Deckung deutlich erhöhen würde.
So viele, wie Ihr Profil braucht, meist ein Anker und einige Ergänzer. Wir wählen auf Basis der Profile passende Partner aus und fragen sie an, entscheiden die beiden Unternehmen. Jeder Vertrag ist ein eigener Direktliefervertrag nach § 68 ElWG zwischen Erzeuger und Abnehmer. peer2peer.digital ist Organisator, nicht Vertragspartei.
Nein. Der Liefervertrag bleibt. Die Direktlieferung deckt einen Teil des Bezugs, der Versorger liefert den Rest und bleibt für die Bilanzgruppe verantwortlich.
Interessensbekundung bis 31.12.2026
Anmeldung ohne Verpflichtung. Sie bekommen innerhalb von fünf Werktagen eine Einschätzung.
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