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Wir bauen Österreichs größte Peer2Peer-Gemeinschaft für Unternehmen.

Konditionen

Energiepreise und Kosten.

Die Energiepreise für Abnehmer und Erzeuger, die Kosten des Marktplatzes, die Mindestgrößen und die zwei Wege der Direktlieferung. Alle Preise netto, Stand September 2026.

Konditionen für die erste Runde

Was Abnehmer zahlen, was Erzeuger bekommen.

Die Konditionen gelten je Direktliefervertrag zwischen Erzeuger und Abnehmer. Netzentgelte, Abgaben und Steuern kommen für den Abnehmer wie bisher dazu, sie werden vom Netzbetreiber abgerechnet. Alle Preise netto.

Abnehmer

Stromeinkauf, Abnehmer zahlt

Normalfall
8,9 ct/kWh

Energiepreis netto, 3 Jahre gesichert

Negativer Börsenpreis
6,0 ct/kWh

In Stunden mit Day-Ahead-Preis unter null

Erzeuger

Einspeisung, Erzeuger erhält

Normalfall
7,5 ct/kWh

PV, Wasserkraft, Wind, ohne Leistungsgrenze

Negativer Börsenpreis
5,0 ct/kWh

Statt null, weil der Abnehmer in diesen Stunden abnimmt

Kosten des Marktplatzes
Aufnahme, einmalig je Unternehmen
1.000 EUR

Fällig erst nach der Go-Entscheidung

Matching, je vermitteltem Vertrag
1.500 EUR

Entfällt bei eigenem Partner, Großbetrieb 4.900 EUR

Laufende Gebühr
0 ct/kWh

Die Differenz der Energiepreise deckt Abrechnung und Organisation

Laufzeit 3 Jahre, Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Aufnahme bei Jahresmengen über 1 Mio. kWh nach Vereinbarung. Matching-Pakete siehe Matching. Negativer Börsenpreis: Stunden, in denen der Day-Ahead-Preis der Strombörse für die Gebotszone Österreich unter null liegt.

Für den Abnehmer

  • Gesicherter Energiepreis von 8,9 ct/kWh über drei Jahre, unter dem Grundlast-Terminpreis, den ein Versorger heute einkauft.
  • In Stunden mit negativem Börsenpreis sinkt der Preis auf 6,0 ct/kWh. Fällt die Börse unter null, fällt auch Ihr Preis.
  • Der bestehende Liefervertrag bleibt. Die Direktlieferung ersetzt einen Teil des Bezugs, der Rest kommt wie bisher vom Versorger.

Für den Erzeuger

  • Gesicherter Tarif von 7,5 ct/kWh über drei Jahre, über dem Marktwert für Photovoltaik, ohne Leistungsgrenze, also auch für Anlagen über 500 kWp.
  • In Stunden mit negativem Börsenpreis 5,0 ct/kWh statt null. Der Abnehmer ist so gematcht, dass er in diesen Stunden abnimmt.
  • Kein Händler dazwischen, nur Abrechnungskosten. Der Vertragspartner ist ein Betrieb, der den Strom verbraucht; die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis deckt Marktkommunikation, Abrechnung und Organisation, keine Handelsmarge.

Wer teilnehmen kann

Abnehmer: Betriebe mit Tageslast oder Grundlast.

Industrie und Gewerbe mit leistungsgemessenem Zählpunkt. Kühlung, Prozesswärme, Rechenzentren, Krankenhäuser und klimatisierte Bürogebäude passen am besten, weil ihre Last dann anfällt, wenn der Überschuss da ist, oder rund um die Uhr.

  • ab 100.000 kWh

    Jahresbezug. Ab dieser Grenze ist der Zählpunkt leistungsgemessen und das Viertelstundenlastprofil liegt beim Netzbetreiber vor. Ohne dieses Profil kein Matching.

  • Lieferant bleibt

    Der bestehende Liefervertrag bleibt bestehen. Der Restlieferant erhält von uns je Zählpunkt eine Prognose der Direktlieferung, damit sein Bilanzgruppenrisiko planbar bleibt.

  • Ein Vertrag je Partner

    Jede Lieferbeziehung ist ein eigener Direktliefervertrag. Meist ein Anker und einige Ergänzer, so viele, wie das Profil braucht. Die Abrechnung läuft für alle über den Marktplatz.

Erzeuger: Sonne, Wind, Wasser.

Betriebe mit eigener Erzeugung, deren Überschuss heute zum Marktwert an einen Händler geht oder deren Einspeisevertrag ausläuft. Ausdrücklich auch für Anlagen, deren OeMAG-Tarif oder Marktprämie endet, bei Photovoltaik wie bei Wind: Sie bekommen hier einen festen Abnehmer statt des Marktwerts.

  • ab 50 kWp

    oder ab 30.000 kWh Jahreseinspeisung. Darunter deckt der Ertrag den Aufwand für Vertrag und Abrechnung nicht.

  • Überschuss verfügbar

    Der Überschuss ist nicht langfristig an einen Händler gebunden, oder der Vertrag ist kündbar. Anlagen in der Marktprämie oder im OeMAG-Einspeisetarif melden sich trotzdem: Wir klären mit Ihnen, welche Menge direkt geliefert werden kann und was mit der Förderung passiert.

  • Österreich

    Jeder Netzbereich. Für die Direktlieferung im Nahebereich zählt der gemeinsame Netzbereich, für den österreichweiten Handel nicht.

Abnehmer ohne eigene Anlage

Kein eigenes Dach nötig.

Wer Strom rund um die Uhr braucht und kein passendes Dach hat, bezieht den Überschuss eines anderen Betriebs. Es ändert sich nichts am Anschluss, am Zähler oder am bestehenden Liefervertrag: Der Netzbetreiber ordnet die Kilowattstunden je Viertelstunde zu, der Rest kommt wie bisher vom Versorger.

Was es braucht, ist ein leistungsgemessener Zählpunkt und die Freigabe des Lastprofils für das Matching.

Abnehmer

Der Überschuss kommt vom Nachbarn im Netz.

Zwei Wege, ein Marktplatz

Direktlieferung im Nahebereich oder österreichweit.

Das Gesetz kennt zwei Formen. Sie unterscheiden sich im Netzentgelt und im Startzeitpunkt. Beide laufen über dieselbe Plattform, dieselben Verträge und dieselbe Abrechnung.

Weg 1

Direktlieferung im Nahebereich

Erzeuger und Abnehmer liegen im selben Netzbereich. Für den direkt gelieferten Anteil gelten die reduzierten Netzentgelte nach ElWG. Das ist der Weg für Betriebe mit einem passenden Partner in der Nachbarschaft und für Unternehmen mit mehreren Standorten, die sich standortübergreifend selbst versorgen.

Start
Oktober 2026 im selben Netzgebiet, über Netzbetreibergrenzen hinweg ab April 2027
Vorteil
Energiepreis plus reduziertes Netzentgelt
Partner
aus dem eigenen Netzbereich
Weg 2

Österreichweite Direktlieferung

Erzeuger und Abnehmer liegen irgendwo in Österreich. Kein Netzvorteil, dafür der ganze Pool: Das Matching sucht aus allen angemeldeten Anlagen die, deren Erzeugungsprofil zur Last des Betriebs passt. Erst hier kommen Wasserkraft in Kärnten und Kühlhaus in Wien zusammen.

Start
April 2027 mit den neuen Prozessen der österreichischen Marktkommunikation
Vorteil
Energiepreis und Profilpassung
Partner
aus ganz Österreich

Interessensbekundung bis 31.12.2026

Ihre Menge zählt zur Startgröße.

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